Strafrecht / OrdnungswidrigkeitenWenn sich ein Strafverfahren ankündigt, wird diese Tatsache für die Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und teilweise sogar existenzbedrohenden Situation. Diese Situation gilt gleichermaßen für den Beschuldigten wie auch für dessen Angehörige - insbesondere wenn es zur Anordnung einer Untersuchungshaft kommt. Im Strafverfahren machen Beschuldigte durch die Ausnahmesituation und mangels besseren Wissens sehr häufig Fehler, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Lassen Sie sich, wenn Sie selbst betroffen sind, möglichst bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten. Denn einige der entscheidenden Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren. Wenn sie rechtzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, kann dieser oft verhindern, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden - oder zumindest eine geringere Sanktion erreichen. Statistisch belegt ist darüber hinaus, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers die Dauer von Zwangsmaßnahmen (z.B. Untersuchungshaft) verkürzt und im Falle einer Verurteilung auch positive Auswirkungen auf das Strafmaß hat.
Grundsätzlich sollten Sie bei jedem drohenden Strafverfahren berücksichtigen: Wir unterstützen Sie in folgenden Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts:
Wenn Sie als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren zur Vernehmung geladen werden, so melden Sie sich umgehend in unserer Kanzlei. Denn es kann bei einer Beschuldigtenvernehmung bereits viel falsch gemacht werden, was später von Nachteil sein könnte. Wir übernehmen dann bereits ab diesem Moment die Strafverteidigung. Hierfür wird als erstes Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragt, um das weitere Vorgehen entsprechend zu planen. Sollte es über das Ermittlungsverfahren hinaus zu einer Anklage und zur Eröffnung der Hauptverhandlung kommen, bestellen wir uns zum Strafverteidiger. Kommen Sie zunächst lediglich als Zeuge in Betracht, haben aber das Gefühl, dass Sie als Beschuldigter in Frage kommen könnten, so begleiten wir Sie gegebenenfalls zur Vernehmung als sogenannter Zeugenbeistand. Auch Nebenklagen für Geschädigte bzw. Opfer betreuen wir im Rahmen der Hauptverhandlung. So können bei Körperverletzungen bereits in sogenannten Adhäsionsverfahren Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, lassen Sie durch uns prüfen, ob eine Nebenklage möglich ist und etwaige Ansprüche über diesen Weg durchsetzbar sind.
Sollte Ihr Rechtsproblem nicht zu den aufgelisteten Gebieten gehören, freuen wir uns trotzdem über Ihre
Anfrage und sind sicher, Ihnen auch in anderen Bereichen weiterhelfen zu können. |
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