Weitere RechtsgebieteÜber das Medizinrecht hinaus beraten wir auch auf folgenden Gebieten:
Das Zivilrecht, auch Privatrecht bzw. Bürgerliches Recht genannt, regelt Beziehungen von
rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten, wie juristische oder natürliche Personen.
Es umfasst unter anderem die schuld- und sachenrechtlichen Beziehungen. Wenn Menschen miteinander arbeiten, kommt es bisweilen zu Auseinandersetzungen, die des rechtlichen Beistands bedürfen. Nicht immer geht es gleich um ein gerichtliches Verfahren. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bereichen, die sich mit Hilfe juristischer Beratung klären lassen, ohne dass es zu einer endgültigen Auseinandersetzung kommt. Neben der Vertretung in Prozessen des Kündigungsschutzes liegt daher ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei in der Beratung, wenn es um Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverträgen geht.
Vereinbarungen und Vertragswerke im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht wirken sich auf das
gesamte Unternehmen aus. Und sie reichen darüber hinaus bis in die Außendarstellung. Von der
Unternehmensform über Haftungsbeschränkungen bis zu Steuer, Kapitalbeschaffung und Arbeitsrecht
sind hier getätigte Vereinbarungen sehr bedeutsam. Wir haben uns darauf spezialisiert, Unternehmen in die richtige Form zu bringen. Auch wenn es um Gesellschafter-Verhältnisse geht, steht unsere Kanzlei mit Rat und Tat zur Verfügung. Darüber hinaus beraten wir Unternehmen als Krisenmanager, bei drohender Insolvenz sowie beim Gläubigerschutz. Strafrecht / Ordnungswidrigkeiten Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, wird diese Tatsache für die Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und teilweise sogar existenzbedrohenden Situation. Diese Situation gilt gleichermaßen für den Beschuldigten wie auch für dessen Angehörige - insbesondere wenn es zur Anordnung einer Untersuchungshaft kommt. Grundsätzlich sollten Sie bei jedem drohenden Strafverfahren berücksichtigen: Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und machen Sie ohne Rücksprache mit uns keine Angaben zur Sache. Wenn sie rechtzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, kann dieser oft verhindern, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden - oder zumindest eine geringere Sanktion erreichen. Statistisch belegt ist darüber hinaus, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers die Dauer von Zwangsmaßnahmen (z.B. Untersuchungshaft) verkürzt und im Falle einer Verurteilung auch positive Auswirkungen auf das Strafmaß hat.
Sollte Ihr Rechtsproblem nicht zu den aufgelisteten Gebieten gehören, freuen wir uns trotzdem über Ihre
Anfrage und sind sicher, Ihnen auch in anderen Bereichen weiterhelfen zu können. |
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