Medizinrecht – Rechtsfragen zu Arzthaftung, Vertragsarztrecht, Berufsrecht, Apothekenrecht, Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht und vielem mehr
Das Medizinrecht bestimmt die Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Arzt und
dem Patienten sowie der öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und
zahnärztlichen Berufes.
Es ist nicht nur auf das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient, dem
allgemeinen Gebiet der Arzthaftung, beschränkt. Es umfasst darüber hinaus auch das Recht
der Honorierung von Privatpatienten sowie diverse arztspezifische Rechtsgebiete aus dem
Sozialversicherungsrecht oder aus dem Berufsrecht.
Ferner kann zu dem Gebiet des Medizinrechts das Krankenhausrecht, das Pharmarecht sowie
das Recht der Pflegeberufe und der Apotheken gezählt werden.
Insbesondere setzt sich Medizinrecht aus folgenden Gebieten zusammen:
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Unser Service für Sie
Ärzten, Zahnärzten, Apothekern, Krankenhausträgern
sowie allen anderen Tätigen in Heilberufen bieten wir eine
umfängliche Betreuung, Beratung und anwaltliche Vertretung in sämtlichen medizinrechtlichen Belangen.
Dabei legen wir großen Wert auf eine persönliche Betreuung und Vor-Ort-Beratung.
Darüber hinaus widmen wir uns allen weiteren Anliegen unserer Mandanten, die im Rahmen ihrer
beruflichen Tätigkeit anfallen können. Insbesondere beraten wir unsere Mandanten bei etwaigen Kündigungen
von Arbeitnehmern sowie bei der Gründung, Änderungen oder Auseinandersetzungen von Praxen bzw. Gesellschaften und
zur Vertragsgestaltung. Aber auch Forderungsmanagement gehört zu unserem Leistungangebot. Darüber hinaus beraten und betreuen wir Ärzte bei der Gründung oder Verkauf einer Praxis oder einer Berufsausübungsgemeinschaft (landläufig auch als Gemeinschaftspraxis bekannt). So führen wir die Vertragsgestaltung des jeweiligen Gesellschaftervertrages durch, passen diesen an die Befindlichkeiten und Ziele der Gesellschafter an und führen die Gespräche mit den kassenärztlichen Vereinigungen im Hinblick auf die Zulassung. Zudem begleiten wir nach dem SGB V zugelassene Leistungserbringer (neben Ärzten und Psychotherapeuten auch Apotheker, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Heil- und Hilfsmittelerbringer) bei der Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ). Schließlich vertreten wir Ärzte und Psychotherapeuten gegen Krankenkassen bzw. die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Arzneimittelregressen, Beschwerdeverfahren oder Zulassungsverfahren.
Durch interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Steuer- und Unternehmensberatern können wir Ärzte,
Zahnärzte, Apotheken, Krankenhausträger und Gemeinschaftspraxen in allen wirtschaftlichen und
rechtlichen Fragen individuell beraten.
Patienten beraten und vertreten wir bei Ansprüchen gegen gesetzliche und
private Krankenversicherungen sowie gegen weitere Sozialversicherungsträger. |
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