Medizinrecht – Rechtsfragen zu Arzthaftung, Vertragsarztrecht, Berufsrecht, Apothekenrecht, Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht und vielem mehr

Das Medizinrecht bestimmt die Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Arzt und dem Patienten sowie der öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes.

Es ist nicht nur auf das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient, dem allgemeinen Gebiet der Arzthaftung, beschränkt. Es umfasst darüber hinaus auch das Recht der Honorierung von Privatpatienten sowie diverse arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht oder aus dem Berufsrecht.

Ferner kann zu dem Gebiet des Medizinrechts das Krankenhausrecht, das Pharmarecht sowie das Recht der Pflegeberufe und der Apotheken gezählt werden.

Insbesondere setzt sich Medizinrecht aus folgenden Gebieten zusammen:

  • zivile und strafrechtliche Arzthaftung
  • Krankenhausrecht
  • Chefarztvertragsrecht
  • ärztliches Berufsrecht
  • Medizinschadensrecht
  • Vergütungsrecht der Heilberufe
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht
    für Heilberufe
  • Veterinärhaftungsrecht
  • Berufsrecht der Veterinäre
  • Apothekenrecht
  • Arzneimittelrecht
  • private und gesetzliche Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Recht der Pflegeberufe


 

Unser Service für Sie

Ärzten, Zahnärzten, Apothekern, Krankenhausträgern sowie allen anderen Tätigen in Heilberufen bieten wir eine umfängliche Betreuung, Beratung und anwaltliche Vertretung in sämtlichen medizinrechtlichen Belangen.

Dabei legen wir großen Wert auf eine persönliche Betreuung und Vor-Ort-Beratung.

Darüber hinaus widmen wir uns allen weiteren Anliegen unserer Mandanten, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anfallen können. Insbesondere beraten wir unsere Mandanten bei etwaigen Kündigungen von Arbeitnehmern sowie bei der Gründung, Änderungen oder Auseinandersetzungen von Praxen bzw. Gesellschaften und zur Vertragsgestaltung. Aber auch Forderungsmanagement gehört zu unserem Leistungangebot.

Darüber hinaus beraten und betreuen wir Ärzte bei der Gründung oder Verkauf einer Praxis oder einer Berufsausübungsgemeinschaft (landläufig auch als Gemeinschaftspraxis bekannt). So führen wir die Vertragsgestaltung des jeweiligen Gesellschaftervertrages durch, passen diesen an die Befindlichkeiten und Ziele der Gesellschafter an und führen die Gespräche mit den kassenärztlichen Vereinigungen im Hinblick auf die Zulassung.

Zudem begleiten wir nach dem SGB V zugelassene Leistungserbringer (neben Ärzten und Psychotherapeuten auch Apotheker, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Heil- und Hilfsmittelerbringer) bei der Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ).

Schließlich vertreten wir Ärzte und Psychotherapeuten gegen Krankenkassen bzw. die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Arzneimittelregressen, Beschwerdeverfahren oder Zulassungsverfahren.

Durch interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Steuer- und Unternehmensberatern können wir Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Krankenhausträger und Gemeinschaftspraxen in allen wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen individuell beraten.

Patienten beraten und vertreten wir bei Ansprüchen gegen gesetzliche und private Krankenversicherungen sowie gegen weitere Sozialversicherungsträger.

Aus aktuellem Anlass und nach mehrfachen Anfragen vertreten wir derzeit geschädigte Patientinnen, denen die minderwertigen Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP), der niederländischen Rofil Medical Nederland B.V. oder der Marke TiBREEZE eingesetzt wurden.
Neben Schmerzensgeld kann gegebenenfalls auch ein Schadenersatzanspruch wegen zukünftigem Schaden geltend gemacht werden. Sollten Sie eine Geschädigte in diesem Brustimplante-Skandal sein, melden Sie sich bei uns. Benutzen Sie bequem den Rückrufservice oder das Direktkontakt-Formular unserer Kanzlei. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung und prüfen Ihren Fall.

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