Medizinrecht
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Medizinrecht – Rechtsfragen zu Arzthaftung, Vertragsarztrecht, Berufsrecht, Apothekenrecht, Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht und vielem mehr

Das Medizinrecht bestimmt die Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Arzt und dem Patienten sowie der öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes.

Es ist nicht nur auf das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient, dem allgemeinen Gebiet der Arzthaftung, beschränkt. Es umfasst darüber hinaus auch das Recht der Honorierung von Privatpatienten sowie diverse arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht oder aus dem Berufsrecht.

Ferner kann zu dem Gebiet des Medizinrechts das Krankenhausrecht, das Pharmarecht sowie das Recht der Pflegeberufe und der Apotheken gezählt werden.

Insbesondere setzt sich Medizinrecht aus folgenden Gebieten zusammen:

 
zivile und strafrechtliche Arzthaftung
Krankenhausrecht
Chefarztvertragsrecht
ärztliches Berufsrecht
Medizinschadensrecht
Vertrags- und Gesellschaftsrecht für Heilberufe
Vergütungsrecht der Heilberufe


Veterinärhaftungsrecht
Berufsrecht der Veterinäre
Apothekenrecht
Arzneimittelrecht
private und gesetzliche Krankenversicherung
Pflegeversicherung


Unser Service für Sie

Ärzten, Zahnärzten, Apothekern, Krankenhausträgern sowie allen anderen Tätigen in Heilberufen bieten wir eine umfängliche Betreuung, Beratung und anwaltliche Vertretung in sämtlichen medizinrechtlichen Belangen.

Dabei legen wir großen Wert auf eine persönliche Betreuung und Vor-Ort-Beratung.

Darüber hinaus widmen wir uns allen weiteren Anliegen unserer Mandanten, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anfallen können. Insbesondere beraten wir unsere Mandanten bei etwaigen Kündigungen von Arbeitnehmern sowie bei der Gründung, Änderungen oder Auseinandersetzungen von Praxen bzw. Gesellschaften und zur Vertragsgestaltung. Aber auch Forderungsmanagement gehört zu unserem Leistungangebot.

Durch interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Steuer- und Unternehmensberatern können wir Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Krankenhausträger und Gemeinschaftspraxen in allen wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen individuell beraten.

Patienten beraten und vertreten wir bei Ansprüchen gegen gesetzliche und private Krankenversicherungen sowie gegen weitere Sozialversicherungsträger.

Zusätzlich steht betroffenen Patienten, die der Meinung sind, dass in ihrem Fall ein Behandlungsfehler vorliegen könnte, unsere Erstbegutachtung zur Verfügung, die qualifizierte Ersteinschätzung durch einen renommierten Experten als Leistung zu einem Festpreis.