Gesellschaftsrecht

Vereinbarungen und Vertragswerke im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht wirken sich auf das das gesamte Unternehmen aus. Und sie reichen darüber hinaus bis in die Außendarstellung. Von der Unternehmensform über Haftungsbeschränkungen bis zu Steuer, Kapitalbeschaffung und Arbeitsrecht sind hier getätigte Vereinbarungen sehr bedeutsam.

Wir haben uns darauf spezialisiert, Unternehmen in die richtige Form zu bringen. Auch wenn es um Gesellschafter-Verhältnisse geht, steht unsere Kanzlei mit Rat und Tat zur Verfügung. Darüber hinaus beraten wir Unternehmen als Krisenmanager, bei drohender Insolvenz sowie beim Gläubigerschutz.

Folgende Bereiche betreuen wir schwerpunktmäßig:

  • Personengesellschaftsrecht (oHG, KG, GmbH & Co. KG und GbR)
  • Kapitalgesellschaftsrecht (GmbH und AG)
  • Konzernrecht
  • Beratung zur Rechtsform
  • Haftungsfragen
  • Gesellschaftsverträge
  • Gesellschafterverträge
  • Gesellschafter- und Aktionärsversammlungen
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft
  • Treuhandverträge und Übernahme der Treuhänderstellung

Sollte Ihr Rechtsproblem nicht zu den aufgelisteten Gebieten gehören, freuen wir uns trotzdem über Ihre Anfrage und sind sicher, Ihnen auch in anderen Bereichen weiterhelfen zu können.

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